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BFH, 09.09.1970 - I R 27/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Besteuerungsgrundlage - Gewerbeertrag - Umstellung des Wirtschaftsjahres - Erhebungszeitraum - Anwendung der Steuermeßzahlen - Jahresbetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 534
- DB 1971, 224
- BStBl II 1971, 145
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.11.1965 - VI 172/64 S
Auszug aus BFH, 09.09.1970 - I R 27/69
Die Umrechnung sei -- wie auch der BFH im Urteil VI 172/64 S vom 24. November 1965 (BFH 85, 289, BStBl III 1966, 315) ausgeführt habe -- allein so vorzunehmen, wie das FA es getan habe.
- BFH, 26.02.1987 - IV R 26/85
Organgesellschaft - Gewerbesteuerliche Organschaft - Negativer Gewerbeertrag - …
Da sich jedoch der Betrag durch die Umrechnung auf ein Kalenderjahr nur noch vergrößern kann, die Anlegung der Steuermeßzahlen auf einen negativen Betrag und die Festsetzung eines negativen Gewerbesteuermeßbetrags im Gesetz aber nicht vorgesehen ist, kann auf die Umrechnung in aller Regel verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1970 I R 27/69, BFHE 100, 534, BStBl II 1971, 145). - BFH, 18.05.1972 - I R 153/70
Kein Unternehmerwechsel bei Fortführung eines bisher zum Gesamtgut einer …
Vielmehr hat der Kläger lediglich das Wirtschaftsjahr des bestehenden Unternehmens umgestellt mit der Folge, daß für den Erhebungszeitraum 1964 von dem Gewerbeetrag des in diesem Jahr endenden Rumpfwirtschaftsjahr auszugehen war (vgl. Urteil des BFH I R 27/69 vom 9. September 1970, BFH 100, 534, BStBl II 1971, 145). - OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1991 - 2 L 84/91
Steuerlicher Nachteil; Gewerbesteuer; Billigkeitserlaß
Damit verbundene steuerliche Nachteile mußte er in Kauf nehmen (vgl. BFH Urt. v. 9.9. 1970 - 1 R 27/69 - BFHE 100, 534).